Wir suchen immer Wanderschuhe für unsere Kunden bis Grösse 39
und Schlittschuhe für Jungs und Mädchen !!!!
*Änderung Annahmeprozedere*
Liebe Kundinnen und Kunden
Schön, dass Ihr uns immer so tolle neue Artikel vorbeibringt. Ihr macht es möglich, dass sich unser Sortiment täglich verändert und wir immer neue Artikel präsentieren können.
Aufgrund der zahlreichen Eingänge, sehen wir uns gezwungen, das Annahmeprozedere per sofort zu ändern:
Artikel können nur noch nach vorgängiger Terminvereinbarung, telefonisch oder per Mail, vorbeigebracht werden.
Zusätzlich gilt die Beschränkung, dass pro Termin maximal zwei grosse Säcke vorbeigebracht werden können.
Vielen Dank für Euer Verständnis.
Di: 10.00 - 11.30 / 13.30 - 17.00
Fr: 13.30 - 16.00
Witikonerstrasse 311b
8053 Zürich
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MAX+MORITZ Kinderartikelbörse
Annahme
Wir nehmen Ihre trendigen, modernen, gut erhaltene und vollständige Kinderartikel in Kommission. Beschädigte, unsaubere oder unvollständige Artikel werden nicht entgegengenommen.
Die Kleider müssen gewaschen, gebügelt und in gutem Zustand (ungeflickt) sein, einfach kurz gesagt sofort verkaufsbereit. Unterwäsche sowie Socken werden nicht angenommen (ausser Skisocken im sehr guten Zustand).
Wir behalten uns vor auszusuchen, welche Artikel angenommen werden.
Für sämtliche in Kommission gegebenen Artikel besteht kein Umtausch-
und Rückgaberecht.
Annahmemonate saisonaler Artikel:
Verkauf
Die Verkaufspreise werden, falls von Ihnen nicht anders gewünscht, von MAX+MORITZ festgelegt. Wir erlauben uns, den Verkaufspreis nach Bedarf anzupassen und Preisnachlässe zu gewähren.
Alle abgegebenen Artikel werden in Kommission verkauft. Sie erhalten 40% des erzielten Verkaufspreises.
Aussortierte Artikel werden an die karitative Organisation der Pfarrer Sieber Stiftung für bedürftige Zürcher Familien in Zürich direkt gespendet.
Es besteht keine Rücknahmerecht der gebrachten Artikel.
Auszahlung
Lieferanten, welche ein Guthaben ab Fr 30.-- aus dem Verkauf Ihrer Artikel haben, werden jeweils zum Quartalsende per E-Mail informiert. Nach Benachrichtigung muss das Guthaben innerhalb eines Jahres abgeholt werden. Die Auszahlung erfolgt in bar im Laden. Nach Ablauf dieser einjährigen Frist geht das Guthaben vollumfänglich an MAX+MORITZ über.
Haftung
MAX+MORITZ übernimmt keine Haftung für sämtliche in Kommission gegebenen Artikel bei Diebstahl, Einbruch, Feuer-, Wasser- und Sachschäden.
Mit der Übergabe der Artikel an MAX+MORITZ anerkennt der Lieferant diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zürich, 03.01.2018